I. Vertragsgrundlagen
1. Allen Geschäftsbeziehungen der relish eden Gastronomieholding GmbH (Fine Dine Catering), insbesondere den erteilten Aufträgen liegen das Angebot, die Auftragsbestätigung, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Grunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Fine Dine Catering und dem Auftraggeber. Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
II. Angebot, Auftragserteilung und Vertragsabschluss
1. Soweit aus dem Angebot nicht anders ersichtlich, ist dieses freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Fine Dine Catering für beide Vertragspartner als verbindlich.
2. Vor Auftragserteilung besteht die Möglichkeit die durch Fine Dine Catering angebotenen Speisen, nach terminlicher Abstimmung, Probe zu essen. Sollte der Auftrag dennoch nicht erteilt werden, so ist Fine Dine Catering berechtigt dieses Probeessen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
III. Vertragsinhalt
1. Der Auftraggeber bestätigt Fine Dine Catering fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich die definitive Personenzahl.
2. Die bestätigte Personenzahl ist ausschlaggebend für die Rechnungslegung von Fine Dine Catering, unabhängig der tatsächlich anwesenden Personenzahl bei der Veranstaltung. Fine Dine Catering behält sich jedoch vor Preisanpassungen auch bei geringfügigen Erhöhungen der Personenzahl vorzunehmen.
3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von Fine Dine Catering zu vertreten sind, so wird der hierdurch eingetretene Mehraufwand gesondert berechnet. Dies gilt gleichfalls für im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder nicht erbrachte, jedoch vereinbarte Vorleistungen des Auftraggebers und sonstiger Dritter, oder durch unverschuldete Transportverzögerungen.
IV. Haftung
1. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Fine Dine Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Fine Dine Catering nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von Fine Dine Catering gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
2. Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Fine Dine Catering, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung von Fine Dine Catering Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder umgeräumt wird, so ist die Haftung von Fine Dine Catering ausgeschlossen.
V. Verleih von Equipment
1. Der Auftraggeber hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des bereitgestellten Inventars, soweit diese nicht auf das Verschulden von Fine Dine Catering zurückzuführen ist. Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Fine Dine Catering ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, vierzehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2. Fine Dine Catering stellt dem Auftraggeber eine à conto-Rechnung in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer aus, die 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig ist.
3. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
4. Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
VII. Kündigung / Stornierung
1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
2. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass Fine Dine Catering hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, behält sich Fine Dine Catering eine Geltendmachung eines Planungsaufwandes von 20% des Auftragsvolumens vor. Im Falle einer späteren Stornierung hat Fine Dine Catering Anspruch auf 50% der vereinbarten Vergütung.
3. Die durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten werden zu 100% berechnet.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.
VIII. Schlussbestimmung
1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.